Rechtsprechung
BVerwG, 25.02.1954 - I ER 36.54 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Begriff der "Endentscheidung" innerhalb der Voraussetzungen einer Revision als eine den Prozess für die Instanz beendende Entscheidung - Qualifizierung einer Entscheidung über die Aussetzung der Vollziehung als einzelne Streitfrage und somit als Endentscheidung
Papierfundstellen
- NJW 1954, 774
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 23.05.1961 - VI C 20.61
Revision gegen Entscheidungen über die Aussetzung der Vollziehung - …
Das ist aber bei einer Entscheidung über die Aussetzung der Vollziehung nicht der Fall, weil sie nur eine einzelne Streitfrage von provisorischer Bedeutung und nicht den Rechtsstreit in der Hauptsache betrifft (vgl. hierzu auch die Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Februar 1954 - BVerwG I ER 36.54 -, NJW 1954 S. 774, und vom 6. Februar 1957 - BVerwG I B 14.57 -). - BVerwG, 23.08.1957 - V C 244.57
Rechtsmittel
Wie das Bundesverwaltungsgericht wiederholt entschieden hat, ist eine Entscheidung über diesen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung eines Verwaltungsaktes keine Endentscheidung im Sinne dieser Vorschrift (vgl.Beschlüsse vom 17. Dezember 1953 - BVerwG I B 269.53 -, 25. Februar 1954 - BVerwG I ER 36.54 -, 9. November 1954 - BVerwG II B 150.54 - undvom 15. Dezember 1955 - BVerwG V B 174.55 -).